Allemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen : m04-marx moderne räume gbr
Gesellschafter : Hans – J. Marx und Diana Dröner; gültig ab 1.04.2009

I. Allgemeines; Geltungsbereich

1.Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, und zwar selbst dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Entgegenstehende oder widersprechende AGB werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der Auftrag des Käufers vorbehaltlos ausgeführt wird.

II. Angebote und Preise

1. Sämtliche Angebote und Kostenerstellungen sind bis zu unserer Auftragsbestätigung freibleibend. Widersprüche gegen unsere Auftragsbestätigungen sind in jedem Falle unbeachtlich, wenn sie uns nicht binnen 14 Tagen schriftlich zugegangen sind.

III. Zahlung

1.Rechnungen und/oder Anzahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht eine andere schriftliche bestätigte Vereinbarung getroffen wurde.

2. Vereinbarte Sonderkonditionen, z.B. Sonderpreise und Skonto, sind nur gültig,
wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen durch den Käufer eingehalten werden! Bei nicht Einhaltung der Zahlungsbedingungen und/oder nicht fristgerechtem Zahlungseingang entfallen diese Sonderkonditionen und werden nachträglich vom Verkäufer berechnet!

3.Gerät der Käufer mit der Zahlung von mehr als 4 Wochen seit Rechnungsstellung
in Verzug, so werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Weitere Ansprüche, insbesondere aus Verzug, bleiben hiervon unberührt.

4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

5. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

IV. Lieferfrist

1. Sollte eine rechtzeitige Belieferung durch den Verkäufer nicht erfolgen, so hat der Käufer eine Nachfrist entsprechend der Hälfte der Lieferfrist zu setzen, jedoch mindestens von 4 Wochen. Gerät der Verkäufer danach in Verzug , so stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, wenn er diese dem Verkäufer zuvor schriftlich anzeigt.

2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände, Aussperrungen, sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten und Transportunternehmen verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung.

V. Lieferung und Montage

1. Die Lieferung und Montage erfolgen, wenn nicht ausdrücklich Lieferung
„frei Haus“ und/oder „inklusive Montage“ vereinbart wurde, gegen Berechnung zu den ortsüblichen Sätzen entsprechender Fachbetriebe.

2. Bei einer vereinbarten Lieferung „frei Haus“ „haftet der Käufer dafür, dass
der Transport bis in die Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltrans- portes möglich ist; das gleiche gilt für die Anliefermöglichkeit durch Eingänge, Treppenhäuser oder ähnlichem. Ist bei Anlieferung kein Aufzug zum Transport der Ware vorhanden, ist ab dem 3.Stockwerk, in jedem Fall ein angemessener Zuschlag für Mehrkosten zu zahlen.

3. Findet bei Montageleistungen Werkvertragsrecht Anwendung, d.h. handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag mit nur untergeordneter Werkleistung, so gelten insoweit die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen für den Fall, dass es sich um Arbeiten an Bauwerken oder Grundstücken handelt, anderen- falls richten sich die Ansprüche nach BGB-Werkvertragsrecht.

4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.

VI. Änderungsvorbehalt

1. Serienmäßig hergestellte Möbel, Leuchten, andere Einrichtungsgegenstände und Materialien werden nach Katalog oder Muster verkauft.

2. Sonderanfertigungen werden nach Zeichnung und/oder Materialmuster nach Absprache mit dem Käufer hergestellt. Eine Rückgabe ist ausgeschlossen.

3. Handelsübliche geringfügige Form-, Farb- und Materialabweichungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei Holzmaserungen und Farbabweichungen bei Textilien und Leder gegenüber dem Muster. Das Gleiche gilt für Nachbestellungen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung und bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten (einschließlich Zinsen, etwaiger Prozess- und sonstiger Nebenkosten) aus sämtlichen mit dem Käufer abgeschlossenen Kaufverträgen Eigentum des Verkäufers.

2. Der Käufer verpflichtet sich, nicht über die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware zu verfügen und sie insbesondere weder zu übereignen noch zu verpfänden. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.

3. Bei Veräußerung, Beschädigung oder Verlust der Ware wird die Kaufpreisforderung oder die Forderung gegen den für Verlust der Beschädigung Verantwortlichen (oder die Versicherungsgesellschaft) auf Ersatzleistung
(oder Auszahlung der Versicherungssumme) schon jetzt sicherheitshalber
an den Verkäufer abgetreten.

4. Der Käufer hat den Verkäufer über jeden Standortwechsel und jedes
das vorbehaltene Eigentum beeinträchtigende oder gefährdende Ereignis (z.B. Pfändungen) unverzüglich unter Übersendung der entsprechenden Unterlagen (z.B. Pfandkontrolle) schriftlich zu unterrichten. Die Kosten einer etwa erforderlichen Intervention hat der Käufer zu tragen.

5. Bei einer Rückgabe der Vorbehaltsware an den Verkäufer ist der aus deren Weiterveräußerung erzielte Erlös, bei einer Zahlung der abgetretenen Forderung (VII./3.) der aufgrund der Abtretung gezahlte Betrag, jeweils zunächst auf Zinsen und Kosten und dann auf die noch offenen Kaufpreisforderungen des Verkäufers anzurechnen.

VIII. Gefahrenübergang und Abnahmeverzug

1. Die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Ware geht bei Lieferungen durch eigene Fahrzeuge des Verkäufers mit der Übergabe auf den Käufer über; wird
die Ware durch einen anderen Unternehmer transportiert, so geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an diesen Unternehmer auf den Käufer über.

IX. Abnahmeverzug

1. Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware länger als einen Monat in Verzug, so hat er pro Monat 2% des Bestellpreises ohne Abzüge als Lagerkosten

zu zahlen, mindestens jedoch die Kosten, die durch Einlagerung bei einer Spedition anfallen würden.

2. Nimmt der Käufer die Ware nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist ab oder erklärt er ausdrücklich, dass er die Ware nicht annehmen wolle, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

3. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Nichtabnahme kann der Verkäufer 30% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht

nachweißt, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe von 30% ent- standen ist. Das Recht des Verkäufers, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

X. Rücktritt

1. Dem Verkäufer wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, sofern der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat oder ein anderen Fall höherer Gewalt vorliegt; ein Schadensersatzanspruch ist dann ausgeschlossen.

2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer ferner zugestanden, wenn der Käufer über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

XI. Gewährleistung

1. Als Gewährleistung kann der Käufer nach seiner Wahl und vorbehaltlich der Regelung in Ziffer XI. /2. nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen.

2. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt oder sich der Verkäufer weigert, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Von einem Fehlschlagen ist auszugehen, wenn auch der zweite Nachbesserungsversuch misslingt und/oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb von drei Monaten nach Mängelanzeige durchge- führt wird.

3. Eine etwaige Schadensverpflichtung ist in jedem Falle begrenzt auf den verein- baten Kaufpreis . Dabei haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht
für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Sachen, die beim Käufer
durch materialbedingte Eigenschaften, natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, Sonneneinstrahlung, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Pflege und Behandlung entstehen.
Ausdrücklich weisen wir nochmals auf die besondere sachgemäße Pflege und Behandlung natürlicher Materialien hin. Um die Natürlichkeit des Materials zu erhalten ist es unbedingt erforderlich die ausgehändigte Gebrauchs- und/oder Pflegeanleitungen des Herstellers zu beachten.
Das gleiche gilt für Schäden, die durch vom Verkäufer eingesandte Stoffe oder Leder
bedingt sind. Eingesandte Stoffe oder Leder ( Fremdstoffe/ Kundenstoffe) werden nur auf Risiko des Käufers geliefert und/oder verarbeitet. Der Verkäufer übernimmt für die Leder, Fremdstoffe/ Kundenstoffe keinerlei Gewährleistungen.

Schwergewichtige oder rollende Gegenstände, z.B. Möbel (insbesondere Bürodrehstühle, Rollwagen, Ausziehtische usw.) können sichtbare Spuren bzw. Eindrücke auf Bodenbelägen hinterlassen. Der Verkäufer haftet nicht für die dadurch entstandenen Schäden und übernimmt keine weiteren Gewährleistungen, die durch diesen Sachverhalt entstanden sind.

5. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn
sie der Käufer nicht binnen 2 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich rügt. Im übrigen müssen Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.

6. Erfolgt die Anlieferung durch ein Transportunternehmen, Paket- oder Kurierdienst, ist ein etwaiger Mangel bei der Anlieferung diesem gegenüber sofort zu rügen und schriftlich auf den Lieferpapieren geltend zu machen. Der Vorbehalt bei der An- lieferung ist dem Verkäufer schriftlich nachzuweisen.

7. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Verkäufer zur Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtungen darüber hinaus nach seiner Wahl das Recht, dem Käufer seine Gewährleistungsansprüche gegenüber seinen Lieferanten abzutreten.

8. Kosten, die dem Verkäufer aus unbegründeten Mängelrügen entstehen, trägt der Käufer. Der Verkäufer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung entstehen (z.B. Verzugsschaden) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9. Gewährleistungsansprüche verjähren 2 Jahre nach Lieferung.

XII. Planungen und Beratungen

1. Planerische Leistungen (Planungen, Entwürfe, Konzeptionen und Darstellungen) sind gemäss der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird.

2. Konzeptionelle Ausarbeitungen und Beratungen, die über eine Auskunft und Preismitteilung hinaus gehen, sind kostenpflichtig, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Sie sind nach Aufwand durch ein Beratungshonorar zu vergüten. Vermittlungen an andere Auftragnehmer werden durch Provisionen vergütet.

XIII. Datenverarbeitung

1. Kunden- und Lieferantendaten werden für eigene Zwecke gespeichert und verarbeitet (Hinweis gemäss § 33 BDSG).

XIV. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Falle von Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sind sich die Parteien darüber einig, an deren Stelle eine Regelung treten zu lassen, die dem gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist, soweit dies vereinbart werden kann, Hamburg.

4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Käufern ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Hier finden die unsere AGBs als PDF.